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Reisegepäck verspätet, verloren oder beschädigt? So handeln Sie richtig

Gepäck verloren?  Ein Horror für jede*n Flugreisende*n. Einen schlimmeren Start in den Urlaub stellt man sich nicht vor. Sie warten voller Vorfreude an der Gepäckausgabe und ihr Koffer kommt nicht? Dies passiert gelegentlich, jedoch bedeutet dies nicht, dass Ihr Koffer endgültig verloren gegangen ist. Wir erklären Ihnen, wie man in solch einer Situation reagiert und beantworten die wichtigsten Fragen. Zudem zeigen wir Ihnen genau auf, wie Sie im Falle eines Verlustes Schritt für Schritt handeln.  

1. Ruhe bewahren

Sie stehen vor der Gepäckausgabe und warten vergeblich auf Ihre Koffer? Zunächst einmal hilft es tief durchzuatmen und die Ruhe zu bewahren. Oft landen Gepäckstücke auf dem falschen Transportband. Werfen Sie zuerst einmal einen Blick auf die benachbarten Gepäckausgaben. Schließen Sie nach einiger Zeit aus, dass es noch ankommt, melden Sie sich so schnell wie möglich am Gepäckschalter. Diesen finden Sie in jedem Flughafen in der Ankunftshalle. Halten Sie Ausschau nach dem Hinweisschild „Lost and Found“. Dort schildern Sie Ihr Problem und zeigen Ihr Flugticket vor, denn auf der Rückseite befindet sich der Sticker mit der Gepäckregistrierungsnummer. Beschreiben Sie Ihren Koffer möglichst genau, umso schneller lässt sich er sich vielleicht wieder auffinden.

2. Verlustmeldung aufgeben

Sollte sich Ihr Koffer auf die Schnelle nicht wiederfinden lassen, erstellt der zuständige Mitarbeiter am Flughafen eine Verlustmeldung, worauf er Telefonnummer sowie die Adresse, wohin der Koffer geliefert werden soll, notiert.

3. Vielleicht haben Sie Glück und Ihr Gepäck wird noch am gleichen Tag geliefert

Oft taucht ein Gepäckstück schnell wieder auf, sodass es noch am selben Tag kostenlos zu Ihnen geliefert wird. Dabei besitzen alle Koffer von Reisenden die Priorität, die nicht die Heimatadresse, sondern die eines Hotels oder einer Ferienwohnung angaben. Wenn Reisende das Gepäck persönlich vom Flughafen abholen, besteht die Möglichkeit, die Belege für die Fahrtkosten einzureichen.

 

4. Wenden Sie sich an Ihre Fluggesellschaft

Wenn der eigene Koffer am Flughafen nicht wieder auftaucht, wenden Sie sich zusätzlich sofort an Ihre Airline. Von der Fluggesellschaft erhalten Sie nun einen sogenannten „PIR“ ausgesprochen Property Irregularity Report, den Sie bereits direkt am Flughafen ausfüllen. Zusätzlich schreibt die Airline vor, den Schaden innerhalb von sieben Tagen bei Beschädigung und 21 Tage bei verspätetem Gepäck schriftlich zu melden. Fehlt die PIR oder Sie haben die Frist versäumt? Damit steigt das Risiko, dass Ihre Fluggesellschaft den entstandenen Schaden nicht erstattet. Diese Fristen gelten ebenfalls gegenüber Reiseveranstaltern, im Falle von Gepäckproblemen während einer Pauschalreise.

Welche genauen Ansprüche Reisende nun erhalten, hängt ganz von Ihrem gebuchten Flugticket und den Richtlinien der jeweiligen Fluggesellschaft ab. Renommierte Airlines behandeln First-Class-Passagiere oft anders, als Reisende einer Billigfluggesellschaft. Bei weiteren Fragen bietet die Europäische Verbraucherzentrale EVZ das kostenlose Tool: So helfen Sie sich selbst. 

EVZ Selbsthilfe  |  Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V.

 

5. Im Urlaub ohne Koffer?

Ob für ein paar Stunden oder ein paar Tage – es besteht ein Anspruch darauf, Ersatz für essentielle Dinge zu kaufen. Hierzu gehören beispielsweise Kleidung, Hygiene- und Kosmetikartikel. Achtung: Diese Käufe erfordern höchste Notwendigkeit! Als unproblematisch gelten vor allem Zahnbürste, Zahnpasta, Unterwäsche, Badekleidung, T-Shirt und Pyjama. Aber aufgepasst – die Airline verpflichtet sich nicht zu der Erstattung von Luxus-Shopping Artikeln, wie Sonnenbrillen, Handtaschen und Schuhe.

Tipp: Heben Sie unbedingt die Kassenbons sowie die Gepäckaufkleber, den Reisende beim Check-In erhalten, auf und reichen Sie diese bei der Erstattung der gekauften Artikel bei der Fluggesellschaft ein.

Außerdem sollten Sie wissen, dass die Fluggesellschaft Ihre gekaufte Kleidung meist nur zu 50% erstattet. Dies begründet die Airline oft damit, dass Fluggäste die Kleidung auch danach noch tragen.

6. Kann man bei Gepäckverlust Geld zurückfordern?

Vorteile bei einem Anspruch auf Erstattung des Reisepreises entstehen vor allem bei einer Pauschalreise. Wenden Sie sich in diesem Fall direkt bei Ihrem Reiseveranstalter, denn pro Tag ohne Gepäck stehen Ihnen zwischen 5% und 30% des Tagespreises zu. Fehlt Ihr Koffer während des ganzen Urlaubs, besteht der Anspruch, bis zu 50% des Gesamtreisepreises zurückzufordern.

Darüber hinaus existiert jedoch auch allgemein die Möglichkeit, den bezahlten Preis wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit zu senken. Dies gilt beispielsweise beim Verlust der gesamten Ausrüstung bei Wanderurlauben.

7. Wie viel bekommen Reisende ersetzt, wenn der Koffer unauffindbar ist?

Die oberste Haftungsgrenze liegt laut Gesetz für alle Gepäckprobleme bei 1.288 Sonderziehungsrechten pro Passagier. Diese Währung gilt als anerkannte Rechengröße des Internationalen Währungsfonds (IWF) und entspricht rund 1.690€. Das bedeutet allerdings nicht, dass jeder Passagier eine pauschale Erstattung in diesem Wert erhält. Airlines müssen nur notwendige Ersatzeinkäufe oder beschädigtes Gepäck ersetzen.

Für die Berechnung bei Verlust zu beachten: Als entscheidend gilt der Wert zum Zeitpunkt des Schadens. Airlines berechnen den Verlust jedoch bei jedem Betroffenen individuell. Dabei halten sie sich oft an pauschale Tagessätze.

8. So lässt sich das Problem verhindern

Nicht bei jeder Flugreise besteht ein gleich großes Risiko, dass Koffer verloren gehen. Eine genaue Planung der Reiseroute hilft, um das Risiko zu minimieren. Je weniger Umstiege Sie einplanen, desto weniger besteht die Gefahr, dass ihr Gepäck am Zielflughafen nicht auffindbar ist.

Tipp: Verstauen Sie Ihre Wertsachen unbedingt im Handgepäck, denn dafür haftet die Airline grundsätzlich nicht. Zu Wertsachen gehören unter anderem Laptops, Smartphones, Geld, Schmuck, aber auch Medikamente. In fester Form führen Sie diese ohne Einschränkungen mit. Für alle anderen Medikamente gelten Beschränkungen. So beschränkt sich die Mitnahme von Tropfen oder Tinkturen nur in einer Menge bis zu 100 Milliliter. Zudem verpflichten Sie sich dazu, Ihre Medikamente in einem transparenten Zip-Beutel zu verstauen. Auch Cremes und Salben zählen zu flüssigen Substanzen, sodass auch hier die gleichen Vorschriften gelten. Sie sind auf größere Mengen während des Fluges angewiesen? Besorgen Sie sich im Vorhinein am besten eine ärztliche Bescheinigung.

Als weiteres sinnvolles Hilfsmittel gelten Schlösser, denn sie schützen vor dem Zugriff Unbefugter und somit auch vor Diebstahl. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, dass Ihr Koffer beim Transport Schaden erleidet. Um dem vorzubeugen, ziehen Sie am Flughafen gegen eine geringe Gebühr  spezielle Folien über Ihr Gepäck. Um bei der Verlustmeldung den eigenen Koffer so genau wie möglich zu beschreiben, empfiehlt sich vor dem Antritt einer Flugreise, ein Foto des Koffers zu machen. Farblich auffälliges Gepäck lässt sich ebenfalls schneller wiederfinden. Ebenfalls schlagen wir Ihnen vor, den Koffer mit Namen und Adresse zu versehen, um dem Flughafenpersonal die Suche und die Zuordnung zu erleichtern.

Sie befinden sich noch immer vor Ihrer bevorstehenden Flugreise und auf der Suche nach einem passenden Koffer? Entdecken Sie unsere große Auswahl an Koffern der bekannten Marken TITAN, Horizn Studios sowie Samsonite! Probieren Sie auch unseren Kofferberater aus und finden Sie das Gepäckstück individuell angepasst an Ihre Wünsche!

9. Gepäckversicherung ja oder nein?

Eine Gepäckversicherung empfehlen wir nur dann, wenn der Wert Ihres Gepäcks die Haftungsgrenze der Airline übersteigt oder wenn Sie beabsichtigen, bestimmte Wertsachen besonders zu schützen. Sinnvoll erscheint dies vor allem bei hochpreisigen Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte und Prothesen sowie Schmuck, Drohnen oder EDV-Geräten. Leistungen, die die Reisegepäckversicherung enthält:

  • Kostenerstattung für Ersatzbeschaffungen vor Ort
  • Erstattung des Zeitwerts bei Zerstörung oder Abhandenkommen des Reisegepäcks
  • Erstattung von Leihgebühren für abhandengekommene oder zerstörte Sportgeräte
  • Kostenerstattung der amtlichen Gebühren bei Wiederbeschaffung von amtlichen Ausweisen, Visa und amtlichen Führerscheinen
  • Erstattung von Aufwendungen zur Wiedererlangung des verspätet ausgelieferten Reisegepäcks

10. Gehen Gepäckstücke häufig verloren?

Generell täuscht der Eindruck, dass Gepäckstücke am Flughafen schnell verloren gehen. Eine Studie der auf Luftfahrt und Datenverarbeitung spezialisierte Organisation SITA zeigt, dass in den letzten Jahren die Zahl der verloren gegangenen Gepäckstücke kontinuierlich zurückging. So verschwanden im Jahr 2015 pro tausend Passagiere nur 6,5 Gepäckstücke, was im Vergleich zum Vorjahr einen Rückgang von 10,5% bedeutet.

Personalmangel an deutschen Flughäfen 2022

Flugchaos mit stundenlangen Warteschlangen, Verspätungen und Flugausfälle – wer in diesen Tagen in den Urlaub fliegen will, muss an den Flughäfen mit dem Schlimmsten rechnen. Der gravierendste Grund dafür: Es mangelt an Personal. Zudem stapeln sich an deutschen Flughäfen Koffer und Taschen, aufgrund des Personalmangels. In diesem Jahr verschwinden immer mehr Koffer und das Problem rückt immer weiter in den Vordergrund. Während der Corona-Pandemie strichen die Fluggesellschaften tausende Mitarbeiter an den Flughäfen, welche auch heute noch fehlen. Da an allen Stellen die Fachkräfte fehlen, wird das Gepäck oft nicht mehr richtig registriert und transportiert. Mittlerweile stellen viele Airlines wieder neues Personal ein, jedoch dauert die Einarbeitung noch an. Bis dahin ist an den deutschen Flughäfen viel Geduld gefragt.  

11. Ursachen

Es gibt viele unterschiedliche Gründe für die Verluste von Gepäckstücken:

  • Flüge werden unplanmäßig gestrichen und es herrscht Stress bei den Transport- und Logistikunternehmen
  • Streiks, Schneestürmen oder Orkane
  • an allen großen Drehkreuzen besteht ein hohes Risiko, ein Gepäckstück zu verlieren, denn gerade bei Zwischenstopps landen Koffer oft dort, wo sie nicht hingehören